KI für Ärzte: Was ist erlaubt? DSGVO, Schweigepflicht, EU AI Act und MDR
Welche Regeln gelten, wenn Ärztinnen und Ärzte KI-Werkzeuge nutzen? DSGVO, § 203 StGB, AI Act und MDR verständlich erklärt — Stand Oktober 2026.
Von Medelix RedaktionVeröffentlicht: 4 Min. Lesezeit
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick, Stand 13. Oktober 2026, und ist keine Rechtsberatung. Für konkrete Vorhaben — etwa die Einführung eines KI-Werkzeugs in Klinik oder Praxis — sind Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilung und Ärztekammer die richtigen Ansprechpartner. Medelix ist selbst Anbieter eines KI-Werkzeugs.
Kurz gesagt
- Patientendaten sind Gesundheitsdaten und damit besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). Auch pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen.
- Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber KI-Anbietern (§ 203 StGB in Deutschland, § 54 Ärztegesetz in Österreich). Externe Dienstleister dürfen nur unter engen Voraussetzungen einbezogen werden.
- Faustregel: Keine identifizierenden Patientendaten in KI-Werkzeuge eingeben, die Deine Einrichtung nicht ausdrücklich freigegeben hat.
- EU AI Act: Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit Februar 2025, Transparenzpflichten seit August 2026. Pflichten für KI in Medizinprodukten wurden durch den „Digital Omnibus“ auf August 2028 verschoben.
- KI ersetzt nicht das ärztliche Urteil. Die Bundesärztekammer fordert, KI-Ergebnisse ärztlich auf Plausibilität zu prüfen.
1. Datenschutz: Was die DSGVO verlangt
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten; ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, sofern keine Ausnahme greift (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) [1]. Eine dieser Ausnahmen betrifft die medizinische Diagnostik und Versorgung (Art. 9 Abs. 2 lit. h), verbunden mit der Bedingung, dass die Verarbeitung durch oder unter Verantwortung von Personen erfolgt, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen (Art. 9 Abs. 3) [1].
Wichtig für die Praxis:
- Pseudonymisiert ist nicht anonym. Daten, die mit Zusatzinformationen wieder einer Person zugeordnet werden können, gelten weiterhin als personenbezogen (Art. 4 Nr. 5 und Erwägungsgrund 26 DSGVO). Nur wirklich anonyme Informationen fallen nicht unter die DSGVO [1].
- Auftragsverarbeitung. Verarbeitet ein KI-Anbieter personenbezogene Daten in Deinem Auftrag, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) mit hinreichenden Garantien [1].
- Drittlandübermittlung. Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet, kommen zusätzliche Anforderungen hinzu (Kapitel V DSGVO).
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat 2024 eine Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ veröffentlicht, die sich auf große Sprachmodelle konzentriert und als Checkliste für Auswahl und Nutzung von KI-Anwendungen gedacht ist [2].
2. Schweigepflicht
Deutschland: § 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse durch Ärztinnen und Ärzte unter Strafe. Seit der Reform 2017 dürfen Geheimnisse gegenüber „sonstigen mitwirkenden Personen“ — etwa externen IT-Dienstleistern — offenbart werden, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist; wer solche Personen nicht zur Geheimhaltung verpflichtet, kann sich selbst strafbar machen [3].
Österreich: Nach § 54 Ärztegesetz 1998 sind Ärztinnen und Ärzte und ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet [4].
Ein frei zugänglicher KI-Chatbot ohne Vertrag ist in aller Regel keine „mitwirkende Person“ im Sinne dieser Vorschriften.
3. Was heißt das im Alltag?
- Allgemein fragen, nicht über den Patienten. „Antikoagulation bei Vorhofflimmern und eGFR 25?“ ist eine fachliche Frage. Name, Geburtsdatum, Fallnummer, Adresse oder seltene Kombinationen von Merkmalen machen daraus Patientendaten.
- Nur freigegebene Werkzeuge für Patientendaten nutzen — mit Auftragsverarbeitungsvertrag, geklärtem Verarbeitungsort und Freigabe durch Datenschutzbeauftragte.
- Ergebnisse prüfen. Die zitierte Quelle öffnen, Plausibilität prüfen, dokumentieren, worauf die Entscheidung beruht.
Zur Einordnung, wie ein Anbieter das umsetzen kann: Medelix verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Eingabe patientenidentifizierender Daten und filtert typische direkte Identifikatoren zusätzlich automatisch heraus; diese Filter sind laut Datenschutzerklärung eine Zusatzsicherung, keine Garantie [5].
4. EU AI Act: Was gilt wann?
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt gestaffelt [6]. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) wurden einzelne Fristen geändert [7]. Nach der Zusammenfassung der slowenischen Regulierungsbehörde AKOS [8]:
| Pflicht | gilt ab |
|---|---|
| Verbotene Praktiken, KI-Kompetenz (Art. 4) | 2. Februar 2025 |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | 2. August 2026 |
| Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. bestimmte Einsatzbereiche wie Beschäftigung) | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I, z. B. Medizinprodukte | 2. August 2028 |
Für Ärztinnen und Ärzte als Betreiber („deployer“) von KI-Systemen heißt das:
- KI-Kompetenz (Art. 4): Einrichtungen, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals treffen. Der Digital Omnibus hat diese Pflicht nach Berichten abgeschwächt; maßgeblich ist der konsolidierte Text [6][7].
- Transparenz (Art. 50): Anbieter müssen sicherstellen, dass Menschen erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren; KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen [6].
- Hochrisiko-Systeme (Art. 26): Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt — etwa KI als Teil eines Medizinprodukts —, muss es gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen, menschliche Aufsicht durch geschultes Personal sicherstellen und den Betrieb überwachen [6]. Für Medizinprodukte gilt das nach dem Omnibus ab August 2028 [8].
5. Medizinprodukterecht: Ist mein KI-Werkzeug ein Medizinprodukt?
Software ist ein Medizinprodukt, wenn der Hersteller sie für einen medizinischen Zweck bestimmt — etwa Diagnose, Vorhersage oder Behandlung von Krankheiten (Art. 2 Nr. 1 MDR) [9]. Software, die Informationen für diagnostische oder therapeutische Entscheidungen liefert, fällt nach Regel 11 mindestens in Klasse IIa [9]. Wie Software einzuordnen ist, erläutert die Leitlinie MDCG 2019-11, deren Revision 1 im Juni 2025 erschienen ist [10].
Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers. Ein Werkzeug, das ausdrücklich als Informationsquelle und nicht als Medizinprodukt angeboten wird — wie Medelix [11] —, ist für Information und Recherche gedacht; die klinische Entscheidung bleibt bei Dir.
6. Was die Ärzteschaft sagt
Die Bundesärztekammer hat im Januar 2025 eine Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Beirats zu „Künstlicher Intelligenz in der Medizin“ beschlossen [12]. Zu den ethischen Anforderungen ärztlicher Arbeit zählt danach etwa die Überprüfung der Plausibilität diagnostischer Vorschläge durch KI [13].
Checkliste vor der Nutzung
- Brauche ich für meine Frage überhaupt Patientendaten? Meist nicht.
- Ist das Werkzeug von meiner Einrichtung freigegeben, wenn Patientendaten nötig sind?
- Wo werden die Daten verarbeitet, und gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Nennt das Werkzeug seine Quellen, und habe ich sie geprüft?
- Ist das Werkzeug ein Medizinprodukt — und nutze ich es im Rahmen seiner Zweckbestimmung?
Mehr zu konkreten Werkzeugen: Medelix vs. ChatGPT · OpenEvidence-Alternative für Europa.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). eur-lex.europa.eu
- Datenschutzkonferenz (06.05.2024): Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz. datenschutzkonferenz-online.de
- § 203 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen. gesetze-im-internet.de
- § 54 Ärztegesetz 1998 (Österreich). ris.bka.gv.at
- Medelix: Datenschutzerklärung. medelix.ai/privacy
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI). eur-lex.europa.eu
- AKOS: Digital Omnibus on Artificial Intelligence — FAQ. akos-rs.si
- Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). eur-lex.europa.eu
- Europäische Kommission (17.06.2025): Update MDCG 2019-11 rev.1. health.ec.europa.eu
- Medelix: Impressum. medelix.ai/impressum
- Bundesärztekammer (2025): Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin“. doi.org/10.3238/arztebl.2025.Stellungnahme_KI_Medizin
- Bundesärztekammer (21.02.2025): Ärztinnen und Ärzte auf Umgang mit KI in der Medizin vorbereiten. bundesaerztekammer.de